Aktuelles 2019

Verordnung zur Verhütung von Waldbränden

Der Landkreis Vechta hat am 02.07.2019 eine Verordnung herausgegeben zur Verhütung von Waldbränden im Landkreis Vechta. Wir bitten um Beachtung dieser Verordnung die folgendes beinhaltet:

§ 1
Es ist verboten,
1.    in Wäldern, Mooren und Heidegebieten oder in gefährlicher Nähe davon Feuer anzuzünden, zu rauchen und mit feuergefährlichen Gegenständen umzugehen.

2.    in Wäldern, Mooren und Heidegebieten oder in gefährlicher Nähe davon zu grillen sowie Grillanzünder und sonstige Grillgeräte mit sich zu führen. Das Grillen in diesen Gebieten ist auch auf angelegten und ausgewiesenen Grillplätzen verboten.

3.    Wälder, Moore und Heidegebiete mit Kraftfahrzeugen zu befahren und in Wäldern, Mooren und Heidegebieten oder in gefährlicher Nähe davon Kraftfahrzeuge außerhalb der ausdrücklich als Parkplatz ausgewiesenen Flächen abzustellen.

4.    in Wäldern, Mooren und Heidegebieten Straßen, befahrbare Wege sowie markierte Wander- und Reitwege zu verlassen.

§ 2
Unter das Verbot des § 1 Nr. 3 und 4 fällt nicht die Erledigung öffentlicher Aufgaben sowie die rechtmäßige Bewirtschaftung und Nutzung von Grundstücken einschließlich der Jagdausübung.

§ 3
Ordnungswidrig nach § 42 Abs. 3 Nr. 15 und 18 NWaldLG handelt, wer den Verboten des § 1 dieser Verordnung zuwider handelt.
Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

§ 4
Diese Verordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Quelle: Landkreis Vechta